Unsere Leistungen:
§§ 27, 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive
Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie
§§ 27, 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sicherung/Wiederherstellung/Weiterentwicklung der Erziehungskompetenz
Lösung von Konflikten und Krisen
Bewältigung von Alltagsproblemen
Selbsthilfepotentiale der Familie sind aktiviert
§§27, 34 & 35 SGB VIII Betreute Wohnform
§§41, 34 & 35 SGB VIII Betreute Wohnform
Integration in Ausbildung und Beruf
Eigenständige Lebensführung
Individuelle Persönlichkeitsentwicklung
§§ 27, 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Bewältigung von besonderen Problemlagen
Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive
Eigenverantwortliche Lebensführung
Soziale Integration
§ 35 a Absatz 2, Satz 1 SGB VIII
Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe
Schulbegleitung / Teilhabeassistenz
§35 a Absatz 2, Satz 4 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
in Einzelfällen i. V. m. § 41 SGB VIII
Integration in Ausbildung und Beruf
Eigenständige Lebensführung
Individuelle Persönlichkeitsentwicklung
§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige
Bewältigung von besonderen Problemlagen
Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive
Integration in Ausbildung/Beschäftigung
Soziale Integration
Hilfen für straffällig und strafauffällig gewordene Jugendliche
Pädagogisch begleitete Arbeitsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (§10 JGG)
Betreuungsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz
Soziale Gruppenarbeit
Sozialpädagogische Einzelfallhilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Perspektivisch Täter-Opfer-Ausgleich
Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendhilfen Hessen
§ 18 SGB VIII Begleiteter Umgang
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
Belastungen des Kindes und Konflikte mit den Eltern und ggf. anderen Bezugspersonen reduzieren
Familiäre Kontakte und Kommunikation werden während der Kontakte unterstützend begleitet und gefördert
Lang anhaltende Auseinandersetzungen sind zu reduzieren und nach Möglichkeit zu beenden.
Die Beteiligten sind zu befähigen, ihre Kontakte eigenverantwortlich und positiv zu gestalten.