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Unsere Leistungen:

§§ 27, 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes

Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive

Verselbstständigung unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie

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§§ 27, 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Sicherung/Wiederherstellung/Weiterentwicklung der Erziehungskompetenz

Lösung von Konflikten und Krisen

Bewältigung von Alltagsproblemen

Selbsthilfepotentiale der Familie sind aktiviert

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§§27, 34 & 35 SGB VIII Betreute Wohnform 

§§41, 34 & 35 SGB VIII Betreute Wohnform

Integration in Ausbildung und Beruf

Eigenständige Lebensführung

Individuelle Persönlichkeitsentwicklung

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§§ 27, 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Bewältigung von besonderen Problemlagen

Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive

Eigenverantwortliche Lebensführung

Soziale Integration

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§ 35 a Absatz 2, Satz 1 SGB VIII

Steigerung der gesellschaftlichen Teilhabe

Schulbegleitung  / Teilhabeassistenz

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§35 a Absatz 2, Satz 4 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 

in Einzelfällen i. V. m. § 41 SGB VIII

Integration in Ausbildung und Beruf

Eigenständige Lebensführung

Individuelle Persönlichkeitsentwicklung 

 

§ 41 SGB VIII - Hilfe für junge Volljährige

Bewältigung von besonderen Problemlagen

Entwicklung einer realistischen Lebensperspektive

Integration in Ausbildung/Beschäftigung

Soziale Integration

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Hilfen für straffällig und strafauffällig gewordene Jugendliche

Pädagogisch begleitete Arbeitsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz (§10 JGG)

Betreuungsweisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Soziale Gruppenarbeit

Sozialpädagogische Einzelfallhilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Perspektivisch Täter-Opfer-Ausgleich

Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendhilfen Hessen  

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§ 18 SGB VIII Begleiteter Umgang

Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

Belastungen des Kindes und Konflikte mit den Eltern und ggf. anderen Bezugspersonen reduzieren

Familiäre Kontakte und Kommunikation werden während der Kontakte unterstützend begleitet und gefördert

Lang anhaltende Auseinandersetzungen sind zu reduzieren und nach Möglichkeit zu beenden.

Die Beteiligten sind zu befähigen, ihre Kontakte eigenverantwortlich und positiv zu gestalten.

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